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Informationen

Informationen
von A bis Z

Angehörige

Wir freuen uns, wenn Angehörige aktiv mitwirken und sich beteiligen. Dies ist z.B. möglich bei:

Der Betreuung, Übernahme bestimmter Aufgaben, Durchführung von gemeinsamen Feiern, Ausflügen, etc.

Abwesenheit

Unsere Bewohnerinnen und Bewohner können zu jeden Tages- und Nachtzeit das Haus verlassen. Wir ersuchen Sie, bei größeren Unternehmungen (Wanderungen, Ausflüge) oder bei Übernachtungen außerhalb des Hauses, das Pflegepersonal in den Stockwerken über Ihr Fernbleiben zu informieren.

Ärztliche Behandlung

In unserem Haus haben die Bewohnerinnen und Bewohner das Recht auf freie Arztwahl.
Sollte Ihr Vertrauensarzt im Falle eines Notfalls nicht erreichbar sein, wird ein anderer Arzt herbeigerufen.

Beistand

Zur persönlichen Beratung in Angelegenheiten mit uns können Sie einen Beistand beiziehen, sofern Sie nicht ohnehin einen Vertreter bestimmt haben.

Besucher

Besucher sind immer willkommen. Sie können im Einzelzimmer oder in den Aufenthaltsräumen von 06:00-22:00 Uhr empfangen werden. Während der Ruhezeiten ersuchen wir um gegenseitige Rücksichtnahme.

Bürozeiten

Zur besseren Erreichbarkeit von Herrn Paulus Gschwandtl, Herrn Robert Herzog und Herrn Ingomar Gussnig sind folgende Bürozeiten vereinbart:
MO – DO:  09:00 – 11:00 Uhr, 15:00 – 16:00 Uhr
FR:  08:00 – 12:00 Uhr

Für Termine außerhalb der Bürozeiten bitten wir um telefonische Anmeldung.

Ehrenamt

Wir suchen noch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für verschiedenste Tätigkeiten:
Besuchsdienste, Begleitung bei Ausflügen,
Singen und Musizieren, Lesenachmittage etc.

Interessenten melden sich bitte bei der Leitung des Tageszentrums, Frau Susanne Aigner.

Essenszeiten

Im Speisesaal:
Frühstück: 7:30-9:30 Uhr
Mittagessen: 12:00-13:00 Uhr
Abendessen: 17:30-18:00 Uhr

In den Wohnbereichen:
Frühstück: 6:00-10:30 Uhr
Mittagessen: 11:20-14:00 Uhr
Kaffeejause: 14:00-16:00 Uhr
Abendessen: 17:15-19:00 Uhr (mit Spätjause-Möglichkeit)

Essen und Trinken

Täglich 3 Mahlzeiten, Getränke frei verfügbar. Warmes Mittag- und Abendessen, Zwischenmahlzeiten auf Anfrage. 2 Menüs, Alternativessen bei Unverträglichkeiten. Schon– und Diätkost nach Bedarf. Abends: stehen 2 Hauptgerichte und 2 Nebengerichte zur Wahl, darunter eine kalte Mahlzeit, Vollkost und leichte (z.B. diabetesgeeignete) Vollkost.

Haustüre

Unser Haus wird als offene Einrichtung geführt. Es gibt keine Einschränkung der persönlichen Freiheit. Aus Sicherheitsgründen ist allerdings ab 20:00 Uhr die Eingangstüre versperrt. Außerhalb dieser Zeiten können Besucher über die Hausglocke den Eintritt verlangen. Bewohner und Angehörige können sich einen Magnetschlüssel zum Öffnen der Türen außerhalb der Öffnungszeiten bei der Heimleitung besorgen.

Heimaufenthaltsgesetz

Das Heimaufenthaltsgesetz, das seit dem 01.07.2005 in Kraft ist, regelt Freiheitseinschränkungen in Senioren- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen. Solche Einschränkungen sind notwendig, um die Sicherheit und das Wohlbefinden sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner selbst als auch anderer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner zu gewährleisten. Das Gesetz legt die Voraussetzungen fest, unter denen solche Einschränkungen für psychisch kranke Menschen zulässig sind.

Kosten & Tarife

Die Tarife werden von der Gemeindevertretung beschlossen und in der Regel jeweils zum 1. Jänner eines Jahres an die Tarifobergrenzen des Landes für Sozialhilfeempfänger angepasst. Die Tarife setzen sich aus Grund– und Pflegetarif zusammen.

Kurzzeitaufenthalte

Unser Haus bietet zur Entlastung von pflegenden Angehörigen die Möglichkeit des Kurzaufenthaltes. Im eigenen Interesse ist die rechtzeitige Terminvereinbarung vorteilhaft. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Heimleitung, Herr Paulus Gschwandtl oder in der Verwaltung, bei Herr. Robert Herzog.

Parkmöglichkeit

Zum Parken stehen Besuchern des Seniorenheimes 12 Parkplätze u. 2 Behindertenparkplätze vor dem Hauptzugang (Kurzparkzone max. 1,5 Std.) sowie 2 Parkplätze beim südlichen Nebeneingang für Ladetätigkeiten (max. 30 min.) zur Verfügung.

Pflegeverständnis

Ziel der Pflege ist die weitgehende Selbständigkeit des Bewohners. Das heißt:
Der Bewohner soll möglichst die Tätigkeiten u. Angelegenheiten, die er noch selbst erledigen kann, selber durchführen.

Pflegegeld

Pflegebedürftige Bewohner haben einen Anspruch auf Pflegegeld. Sollte seine aktuelle Pflegeeinstufung niedriger sein als der tatsächliche Pflegeaufwand, werden Sie oder Ihre Angehörigen darüber in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wird vom Verwaltungsbüro ein Antrag auf Pflegegelderhöhung bei ihrer pflegegeldauszahlenden Pensionsversicherung gestellt.

Ruhezeiten

Im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme haben wir allgemein
übliche Ruhezeiten festgelegt, nämlich:
– Mittagsruhe 12:00-14:00 Uhr
– Nachtruhe 22:00-06:00 Uhr
– In diesen Zeiten bitten wir, Radio und TV auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Verschwiegenheit

Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf die gesundheitlichen Umstände, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller Bewohner und ist auch nach Auflösung des Dienstverhältnisses aufrecht.

Vertreter

Jeder Bewohner hat das Recht auf Namhaftmachung eines Vertreters oder einer Vertrauensperson, die entsprechend der Vollmacht in bestimmten Angelegenheiten zu verständigen, zu hören und zu informieren sind. Sie erleichtern uns damit die Zusammenarbeit mit Ihren Angehörigen.

Zimmerwunsch

Grundsätzlich kann jeder Bewohner in seinem einmal bezogenen Zimmer verbleiben. Ein Zimmerwechsel auf eigenen Wunsch kostet €90,00 inkl. Endreinigung, bei Mithilfe der Angehörigen €50,00 für die Endreinigung.

Zeitungen/Zeitschriften

Das Haus stellt die Salzburger Nachrichten und die Kronen Zeitung für die Bewohner zur Verfügung. Weiters liegt ein Lesezirkel auf. Bitte die Zeitungen nach dem Lesen wieder zurückbringen, damit auch andere Bewohner diese zur Verfügung haben. Wir sind auch allen dankbar, die der Bewohnerschaft Zeitschriften kostenlos zur Verfügung stellen

Zuständigkeit

Die wichtigsten Entscheidungen, sofern sie nicht ohnehin der Gemeindevertretung oder dem Bürgermeister vorbehalten sind, werden von der Heimleitung in Absprache mit den Bereichsleitungen gemeinsam getroffen.