Informationen
von A bis Z
Angehörige
Wir freuen uns, wenn Angehörige aktiv mitwirken und sich beteiligen. Dies ist z.B. möglich bei:
Der Betreuung, Übernahme bestimmter Aufgaben, Durchführung von gemeinsamen Feiern, Ausflügen, etc.
Abwesenheit
Unsere Bewohnerinnen und Bewohner können zu jeden Tages- und Nachtzeit das Haus verlassen. Wir ersuchen Sie, bei größeren Unternehmungen (Wanderungen, Ausflüge) oder bei Übernachtungen außerhalb des Hauses, das Pflegepersonal in den Stockwerken über Ihr Fernbleiben zu informieren.
Ärztliche Behandlung
In unserem Haus haben die Bewohnerinnen und Bewohner das Recht auf freie Arztwahl.
Sollte Ihr Vertrauensarzt im Falle eines Notfalls nicht erreichbar sein, wird ein anderer Arzt herbeigerufen.
Beistand
Zur persönlichen Beratung in Angelegenheiten mit uns können Sie einen Beistand beiziehen, sofern Sie nicht ohnehin einen Vertreter bestimmt haben.
Besucher
Besucher sind immer willkommen. Sie können im Einzelzimmer oder in den Aufenthaltsräumen von 06:00-22:00 Uhr empfangen werden. Während der Ruhezeiten ersuchen wir um gegenseitige Rücksichtnahme.
Bürozeiten
Zur besseren Erreichbarkeit von Herrn Paulus Gschwandtl, Herrn Robert Herzog und Herrn Ingomar Gussnig sind folgende Bürozeiten vereinbart:
MO – DO: 09:00 – 11:00 Uhr, 15:00 – 16:00 Uhr
FR: 08:00 – 12:00 Uhr
Für Termine außerhalb der Bürozeiten bitten wir um telefonische Anmeldung.
Ehrenamt
Wir suchen noch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für verschiedenste Tätigkeiten:
Besuchsdienste, Begleitung bei Ausflügen,
Singen und Musizieren, Lesenachmittage etc.
Interessenten melden sich bitte bei der Leitung des Tageszentrums, Frau Susanne Aigner.
Essenszeiten
Im Speisesaal:
Frühstück: 7:30-9:30 Uhr
Mittagessen: 12:00-13:00 Uhr
Abendessen: 17:30-18:00 Uhr
In den Wohnbereichen:
Frühstück: 6:00-10:30 Uhr
Mittagessen: 11:20-14:00 Uhr
Kaffeejause: 14:00-16:00 Uhr
Abendessen: 17:15-19:00 Uhr (mit Spätjause-Möglichkeit)
Essen und Trinken
Täglich 3 Mahlzeiten, Getränke frei verfügbar. Warmes Mittag- und Abendessen, Zwischenmahlzeiten auf Anfrage. 2 Menüs, Alternativessen bei Unverträglichkeiten. Schon– und Diätkost nach Bedarf. Abends: stehen 2 Hauptgerichte und 2 Nebengerichte zur Wahl, darunter eine kalte Mahlzeit, Vollkost und leichte (z.B. diabetesgeeignete) Vollkost.
Haustüre
Unser Haus wird als offene Einrichtung geführt. Es gibt keine Einschränkung der persönlichen Freiheit. Aus Sicherheitsgründen ist allerdings ab 20:00 Uhr die Eingangstüre versperrt. Außerhalb dieser Zeiten können Besucher über die Hausglocke den Eintritt verlangen. Bewohner und Angehörige können sich einen Magnetschlüssel zum Öffnen der Türen außerhalb der Öffnungszeiten bei der Heimleitung besorgen.
Heimaufenthaltsgesetz
Das Heimaufenthaltsgesetz, das seit dem 01.07.2005 in Kraft ist, regelt Freiheitseinschränkungen in Senioren- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen. Solche Einschränkungen sind notwendig, um die Sicherheit und das Wohlbefinden sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner selbst als auch anderer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner zu gewährleisten. Das Gesetz legt die Voraussetzungen fest, unter denen solche Einschränkungen für psychisch kranke Menschen zulässig sind.
Kosten & Tarife
Die Tarife werden von der Gemeindevertretung beschlossen und in der Regel jeweils zum 1. Jänner eines Jahres an die Tarifobergrenzen des Landes für Sozialhilfeempfänger angepasst. Die Tarife setzen sich aus Grund– und Pflegetarif zusammen.
Kurzzeitaufenthalte
Unser Haus bietet zur Entlastung von pflegenden Angehörigen die Möglichkeit des Kurzaufenthaltes. Im eigenen Interesse ist die rechtzeitige Terminvereinbarung vorteilhaft. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Heimleitung, Herr Paulus Gschwandtl oder in der Verwaltung, bei Herr. Robert Herzog.
Parkmöglichkeit
Zum Parken stehen Besuchern des Seniorenheimes 12 Parkplätze u. 2 Behindertenparkplätze vor dem Hauptzugang (Kurzparkzone max. 1,5 Std.) sowie 2 Parkplätze beim südlichen Nebeneingang für Ladetätigkeiten (max. 30 min.) zur Verfügung.
Pflegeverständnis
Ziel der Pflege ist die weitgehende Selbständigkeit des Bewohners. Das heißt:
Der Bewohner soll möglichst die Tätigkeiten u. Angelegenheiten, die er noch selbst erledigen kann, selber durchführen.
Pflegegeld
Pflegebedürftige Bewohner haben einen Anspruch auf Pflegegeld. Sollte seine aktuelle Pflegeeinstufung niedriger sein als der tatsächliche Pflegeaufwand, werden Sie oder Ihre Angehörigen darüber in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wird vom Verwaltungsbüro ein Antrag auf Pflegegelderhöhung bei ihrer pflegegeldauszahlenden Pensionsversicherung gestellt.
Ruhezeiten
Im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme haben wir allgemein
übliche Ruhezeiten festgelegt, nämlich:
– Mittagsruhe 12:00-14:00 Uhr
– Nachtruhe 22:00-06:00 Uhr
– In diesen Zeiten bitten wir, Radio und TV auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Verschwiegenheit
Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf die gesundheitlichen Umstände, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller Bewohner und ist auch nach Auflösung des Dienstverhältnisses aufrecht.
Vertreter
Jeder Bewohner hat das Recht auf Namhaftmachung eines Vertreters oder einer Vertrauensperson, die entsprechend der Vollmacht in bestimmten Angelegenheiten zu verständigen, zu hören und zu informieren sind. Sie erleichtern uns damit die Zusammenarbeit mit Ihren Angehörigen.
Zimmerwunsch
Grundsätzlich kann jeder Bewohner in seinem einmal bezogenen Zimmer verbleiben. Ein Zimmerwechsel auf eigenen Wunsch kostet €90,00 inkl. Endreinigung, bei Mithilfe der Angehörigen €50,00 für die Endreinigung.
Zeitungen/Zeitschriften
Das Haus stellt die Salzburger Nachrichten und die Kronen Zeitung für die Bewohner zur Verfügung. Weiters liegt ein Lesezirkel auf. Bitte die Zeitungen nach dem Lesen wieder zurückbringen, damit auch andere Bewohner diese zur Verfügung haben. Wir sind auch allen dankbar, die der Bewohnerschaft Zeitschriften kostenlos zur Verfügung stellen
Zuständigkeit
Die wichtigsten Entscheidungen, sofern sie nicht ohnehin der Gemeindevertretung oder dem Bürgermeister vorbehalten sind, werden von der Heimleitung in Absprache mit den Bereichsleitungen gemeinsam getroffen.